Bundesland Baden-Württemberg
Im November 2007 wurde das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg verabschiedet. Betroffen sind zunächst Wohnungsneubauten, die nach dem 1. April 2008 begonnen werden. Die Bauherren werden verpflichtet, 20 % ihres Jahresgesamtwärmebedarfs über erneuerbare Energien zu decken. Die vorgesehenen Technologien sind von Solarthermie, Geothermie, Biomasse (inkl. Bio-Öl und Biogas) und erdgekoppelten Wärmepumpen. Als Alternativmaßnahmen sind Verbesserung des Wärmeschutzes, Kraft-Wärme-Kopplung oder der Anschluss an ein regenerativ oder über Kraft-Wärme-Kopplung gespeistes Nahwärmenetz zugelassen. Ab dem 1. Januar 2010 müssen auch bei Bestandsgebäuden 10 % des Wärmebedarfs regenerativ gedeckt werden, wenn diese grundlegend saniert werden oder das Heizsystem erneuert wird.
Details im pdf-Format
Bundesland Baden-Württemberg
Im November 2007 wurde das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg verabschiedet. Betroffen sind zunächst Wohnungsneubauten, die nach dem 1. April 2008 begonnen werden. Die Bauherren werden verpflichtet, 20 % ihres Jahresgesamtwärmebedarfs über erneuerbare Energien zu decken. Die vorgesehenen Technologien sind von Solarthermie, Geothermie, Biomasse (inkl. Bio-Öl und Biogas) und erdgekoppelten Wärmepumpen. Als Alternativmaßnahmen sind Verbesserung des Wärmeschutzes, Kraft-Wärme-Kopplung oder der Anschluss an ein regenerativ oder über Kraft-Wärme-Kopplung gespeistes Nahwärmenetz zugelassen. Ab dem 1. Januar 2010 müssen auch bei Bestandsgebäuden 10 % des Wärmebedarfs regenerativ gedeckt werden, wenn diese grundlegend saniert werden oder das Heizsystem erneuert wird.
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