Eine Solarverordnung (Solar Thermal Obligation „STO“) ist eine Verordnung, welche Hausbesitzer bei Neubauvorhaben oder grundlegenden Sanierungen zur Installation einer Solarthermie-Anlage verpflichtet.
Solarverordnungen sind zumeist Bestandteil von nationalen oder regionalen Energiegesetzen und werden über lokale Bauvorschriften auf kommunaler Ebene zur Anwendung gebracht. Eine wachsende Zahl von Kommunen, Regionen und Ländern (z.B. Spanien, Portugal, Italien, Deutschland und mehrere Regionen Österreichs) haben bereits Solarverordnungen in unterschiedlichen Formen eingeführt.
In Deutschland ist der Einsatz von erneuerbaren Energien durch die Regenerative-Wärme-Gesetze des Bundes und des Landes Baden-Württemberg vorgeschrieben:
Im August 2008 wurde auf Bundesebene das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) verabschiedet. Ziel des geplanten Gesetzes ist es, den Anteil erneuerbarer Energien im Wärmebereich bis 2020 von derzeit sechs auf 14 % zu erhöhen. Bei Neubauten (Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude) wird der Einsatz entsprechender Anlagen verpflichtend vorschrieben. Wird die gesetzliche Anforderung durch den Einsatz einer thermischen Solaranlage erfüllt, so ist bei Gebäuden mit höchsten zwei Wohneinheiten eine Kollektoraperturfläche von 0,04 m² je m² Nutzfläche erforderlich und bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten eine Kollektoraperturfläche von 0,03 m² je m² Nutzfläche erforderlich. Das Gesetz bietet auch Ersatzmaßnahmen an, wie z.B. eine Unterschreitung der EnEV um 15 %.
In Baden-Württemberg ist bereits zum 1. Januar 2008 ein vergleichbares Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) in Kraft getreten. Danach müssen seit 1. April 2008 alle neuen Wohngebäude ein Fünftel ihres Wärmeenergiebedarfs durch regenerative Energien decken. Für ältere Wohngebäude gelten 10 %, jedoch erst ab 1. Januar 2010 und auch dann nur, wenn die Heizungsanlage ausgetauscht wird. Wird die gesetzliche Anforderung durch den Einsatz einer thermischen Solaranlage erfüllt, so ist eine Kollektorfläche von mindestens 0,04 m² je m² Wohnfläche erforderlich.
Detaillierte Informationen zu bestehenden Verordnungen finden Sie in der STO Datenbank.